Düngeberechnung für die Stickstoffzufuhr beim Gießen
Hat das Grundwasser eine Nitratkonzentration von 100 Milligramm pro Liter (mg/l), so hat man in einer gefüllten Gießkanne (10 l) schon 1 g Nitrat, oder, wichtiger für die Düngemenge, etwa 0,2 g Stickstoff. Um eine unnötige Nitratanreicherung in der Gemüsepflanze zu verhindern, sollte die Nitratzugabe, die über das Gießwasser erfolgt, in die Düngeberechnung aufgenommen werden.
Die Düngeberechnung
So lesen Sie die Tabelle: Überlegen Sie, wie stark Sie Ihre Pflanzen pro Jahr gießen. Als Beispiel: In einem trockenen und heißen Sommer werden für ein Gemüsebeet große Mengen Brunnenwasser benötigt. Über das Jahr verteilt kommen so schnell 200 Liter pro m² zusammen. Jetzt können Sie abgleichen, wie viel Stickstoff den Pflanzen durch das Wasser allein zur Verfügung steht. Bei 200 Liter Gießwasser sieht es so aus: Ein Nitratgehalt von 50 mg/l bedeutet 2,3 g Stickstoff durch das Wasser. 100 mg/l bedeutet 4,5 g, 150 mg/l 6,8 g, usw.
Im Internet oder bei Ihrem Pflanzenhändler können Sie herausfinden, wie viel Stickstoff die Pflanzen benötigen. Benötigen Ihre Pflanzen beispielsweise 20 g Stickstoff pro m² und erhalten bereits 10 g über das Wasser, so müssen Sie nur die Hälfte der empfohlenen Düngemenge verwenden.
Je nachdem, wie viel Stickstoff die Pflanze benötigt, kann es sogar schon ohne eine weitere Düngung zur Überschreitung der benötigten Stickstoffmenge kommen.
Nicht nur im Garten, sondern auch in der Natur nutzen Pflanzen Nitrat für ihr Wachstum. Bei einem hohen Nitratgehalt im Boden, also einer Überdüngung, verdrängen stickstoffliebende Arten die anderen Pflanzenarten, die sich nicht mehr durchsetzen können. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Artenvielfalt. Der Kreislauf der Natur wird dadurch empfindlich gestört. Das ist auch eine wichtige Ursache für den Rückgang der Insektenmenge und -vielfalt, wodurch wiederum Vogelarten zurückgedrängt werden.
Quelle: Josef Schlaghecken; Schriftenreihe des Institutes für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren und Erfurt, 2011, S. 242,
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